DE | EN | FR | IT
Home | Media | Contatti | Links | Dimensione caratteri: + | ++ | +++

Condizioni generali

Pubblichiamo le nostre condizioni generali soltanto in lingua tedesca:

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der BLS Cargo AG
für das Erbringen von Leistungen im Eisenbahngüterverkehr 

Gültig ab 01.07.2006

1.  

Geltungsbereich

1.1  Die AGB gelten für alle Rechtsverhältnisse/Leistungen der BLS Cargo AG, soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen.
1.2 Ergänzend zu den AGB gelten
1. für den nicht grenzüberschreitenden Eisenbahngüterverkehr die Bestimmungen der Bundesgesetzgebung über den Transport im öffentlichen Verkehr bzw. des Schweizerischen Obligationenrechts sowie subsidiär analog die Bestimmungen gemäss
Ziff. 2;
2. für den grenzüberschreitenden Eisenbahngüterverkehr die Bestimmungen des Übereinkommensüber den internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF) und dessen Anhänge, insbesondere CIM, Allgemeine Bedingungen, insbesondere ABB-CIM, Handbücher, insbesondere GLV-CIM, etc.
1.3 Soweit die grenzüberschreitende Beförderung leerer Güterwagen nicht nach CIM erfolgt, gelten die «Einheitlichen Rechtsvorschriften für Verträge über die Verwendung von Wagen im internationalen Eisenbahnverkehr (CUV)», sofern keine abweichenden vertraglichen Vereinbarungen, insbesondere der «Allgemeine Verwendungsvertrag für Güterwagen (AVV)» anzuwenden sind.
1.4 Es gelten jeweils die bei Leistungserbringung geltenden Bestimmungen.
1.5 Von den AGB abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform.
1.6 Andere Allgemeine Geschäftsbedingungen, als die vorliegenden, gelten nur insoweit, als die Parteien dies ausdrücklich schriftlich vereinbart haben.
1.7 Die Durchführung und Verbindlichkeit eines elektronischen Austausches von Vertrags- und Leistungsdaten ist in einem separaten schriftlichen Vertrag zu regeln.

2.

Angebote und Leistungsverträge

2.1 Falls nicht anders vereinbart, beträgt die Gültigkeitsdauer von Angeboten 60 Tage ab Versand durch die BLS Cargo AG.
2.2 Grundlage für die durch die BLS Cargo AG zu erbringenden Leistungen ist ein mit dem Kunden schriftlich abzuschliessender Leistungsvertrag (Beförderungsvertrag, etc.). Dieser hat in der Regel eine Laufzeit von 12 Monaten. Sofern der Leistungsvertrag nicht von beiden Parteien unterschrieben wurde, ist ein von der BLS Cargo AG dem Kunden zugestelltes, von diesem nicht innert angemessener Frist widersprochenes Bestätigungsschreiben verbindlich.
2.3 Die Konditionen des Leistungsvertrages gelten für allfällige weitere Abmachungen vorrangig.
2.4 Änderungen, Ergänzungen oder Verlängerungen des Leistungsvertrags bedürfen der Schriftform oder der schriftlichen Bestätigung der BLS Cargo AG.
2.5 Treten nach Abgabe eines Angebotes oder nach Abschluss eines Leistungsvertrages wirtschaftliche, politische oder technische Umstände ein, die für die BLS Cargo AG bei Erstellung der Angebote und Vereinbarungen nicht vorhersehbar waren und die sich ihrer Kontrolle entziehen und die die wirtschaftliche Ausgewogenheit der Angebote wesentlich beeinträchtigen, kann BLS Cargo AG schriftlich eine Anpassung der Angebote und Vereinbarungen verlangen.

3.

Durchführung von Beförderungen

3.1 Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist vom Kunden ein Frachtbrief nach Muster BLS Cargo AG (in der Regel der CIM-Frachtbrief oder der CUV-Wagenbrief) auszustellen bzw. sind die entsprechenden Frachtbriefe oder Wagenbriefe an die BLS Cargo AG zu übergeben.
3.2 Der Frachtbrief oder Wagenbrief gilt als Beförderungsauftrag.
3.3 Dem Kunden obliegt die Verladung und die Entladung der eingesetzten Wagen. Dies umfasst im Kombinierten Verkehr auch den Umschlag der Ladeeinheit auf den bzw. vom Wagen. Bei der Verladung und Entladung sind die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und Richtlinien, insbesondere die UIC-Verladerichtlinien sowie die Weisungen des Beförderers einzuhalten.
3.4 Verletzt der Kunde seine Verpflichtung aus 3.3, besteht eine erhebliche Abweichung zwischen vereinbartem und tatsächlichem Ladegut, wird das zulässige Gesamtgewicht überschritten oder durch die Art des Gutes oder der Verladung die Beförderung behindert, ist der Kunde verpflichtet, sofort Abhilfe zu schaffen.
3.5 Die BLS Cargo AG kann die Durchführung der Beförderung ganz oder teilweise einem oder mehreren ausführenden Beförderern übertragen.

4.

Hindernisse und Leistungsstörungen

4.1 Im Falle von Verkehrsbeschränkungen, etwa durch höhere Gewalt, infrastrukturelle Behinderungen oder behördliche Anordnung, kann die Leistungserbringung, insbesondere die Beförderung ganz oder teilweise eingestellt werden.
4.2 Falls eine Leistung infolge der in 4.1 genannten Gründe nicht oder nur teilweise erbracht werden kann, gelangt die BLS Cargo AG nicht in Verzug.
4.3 Die BLS Cargo AG ist berechtigt, beladene und leere Wagen abzustellen. Für die Dauer dieser Abstellung haftet die BLS Cargo AG für übliche Sorgfalt.
4.4 Der Kunde hat der BLS Cargo AG allfällige Leistungsstörungen, insbesondere einen Verlust oder eine Beschädigung, sofort zu melden und geltend zu machen und ihr Gelegenheit zur Besichtigung des Schadens zu geben. In jedem Fall erlöschen allfällige Ansprüche gegen die BLS Cargo AG, sofern diese nicht innert dreissig Tagen seit Leistungserbringung geltend gemacht werden.
4.5 Es gelten die vereinbarten und gesetzlich vorgeschriebenen Haftungsbeschränkungen. Darüber hinaus gehende Ansprüche gegen die BLS Cargo AG sind ausgeschlossen.
4.6 Verletzt der Kunde die ihm obliegenden Verpflichtungen, hat er den, der BLS Cargo AG dadurch verursachten Schaden voll zu ersetzen.

5.

Gefahrengut

5.1 Der Kunde hat die einschlägigen Gefahrengutvorschriften für die Beförderung von Gefahrengütern mit der Eisenbahn zu beachten.
5.2 Gefahrengut wird nur angenommen/abgeliefert, wenn mit dem Absender/Empfänger die Übernahme der Sicherheits- und Obhutspflichten bis zur Abholung bzw. von der Bereitstellung an schriftlich vereinbart ist.
5.3 Gefahrengut wird von der BLS Cargo AG nicht auf Lager genommen, auch nicht durch Abstellen beladener Beförderungsmittel auf dem jeweiligen Verkehrsweg.
5.4 Für die Rückgabe ungereinigter leerer Umschliessungsmittel gemäss RID, wie insbesondere Kesselwagen und Tankcontainer, die Rückstände gefährlicher Güter enthalten und nicht mit Beförderungsvertrag sowie CIM-Frachtbrief oder CUVWagenbrief
übergeben werden, hat der Empfänger des Lastlaufs dem Beförderer für jedes Umschliessungsmittel eine schriftliche Erklärung nach Ziffer 15 des GLV-CIM abzugeben.

6.

Zahlungsvermerke, Rechnungsstellung und Zahlung

6.1 Wenn kein Zahlungsvermerk vereinbart ist, werden die Kosten vom Absender getragen.
6.2 Rechnungen sind innert 30 Tagen (Verfalltag) zahlbar; Rückbehalte und Verrechnung sind unzulässig; auf verspäteten Zahlungen wird ein Verzugszins in der Höhe des jeweiligen Bankdiskontsatzes am Zahlungsort, zuzüglich 5%, mindestens jedoch 5%, geschuldet.
6.3 Die BLS Cargo AG kann vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistungen verlangen.

7.

Zoll- und sonstige Verwaltungsvorschriften

7.1 Der Kunde hat die für die Einhaltung der Zoll- und sonstigen verwaltungsbehördlichen Vorschriften notwendigen Angaben und Unterlagen rechtzeitig der BLS Cargo AG beizubringen. Die Zoll- und sonstigen verwaltungsbehördlichen Vorschriften werden, solange das Gut unterwegs ist, von der BLS Cargo AG oder deren Beauftragten erfüllt.
Für diese Leistungen sowie für von der BLS Cargo AG nicht zu vertretende Verzögerungen anlässlich der Erfüllung dieser Leistungen kann die BLS Cargo AG ein Entgelt erheben.

8.

Anwendbares Recht, Gerichtsstand

8.1 Alle Vertragsverhältnisse zwischen dem Kunden und der BLS Cargo AG unterliegen ausschliesslich Schweizerischem Recht.
8.2 Für alle sich aus Vertragsverhältnissen ergebenden Streitigkeiten ist ausschliesslicher Gerichtsstand Bern.

9.

Vertraulichkeit

9.1 Wenn im Verlauf der Verhandlungen von einer Partei eine Information als vertraulich angegeben wurde, ist die andere Partei verpflichtet, diese Information als solche zu behandeln, insbesondere nicht offen zu legen oder sie nicht zu anderen Zwecken als denen, zu denen sie gegeben wurde, zu benutzen, unabhängig davon, ob ein Vertrag in der Folge geschlossen wird oder nicht.

» Download AGB (pdf; 43kb)