Wie der Verlagerungsbericht 2025 aufzeigt und jüngste Zahlen zum 1. Halbjahr 2027 bestätigen findet seit einigen Jahren eine erkennbare Rückverlagerung von der Schiene auf die Strasse statt, welche sich 2025 beschleunigt hat. Neben einer schwachen Marktentwicklung ist die ungenügende Trassenverfügbarkeit in Deutschland aufgrund von Baustellen, kurzfristigen Streckensperrungen und mehrwöchigen Totalsperren ein Hauptgrund. Dies schlägt sich in einer hohen Zahl von Zugsausfällen und Verspätungen nieder, die für die Kunden nicht hinnehmbar ist und die bei den betreffenden Güterverkehrs-EVU zu Erlösausfällen und in der Produktion zu Ineffizienzen und hohen Mehrkosten führen. Zusätzliche Faktorkostensteigerungen bei Energie und Trasse in den verschiedenen Ländern treiben die Kosten weiter in die Höhe und führen zu folgenschweren Verlusten bei den Güterverkehrs-EVU.
Auch BLS Cargo ist genau von diesen Effekten massgeblich betroffen. Die vorzeitige Einstellung des Produktes RAlpin auf Ende 2025 führt innerhalb von BLS Cargo 2026 zu einem deutlichen Verkehrsrückgang, da ein Produkt verschwindet, das 2025 noch mit über 3'000 Zügen gefahren wurde. Durch die oben genannten weiteren Zugsausfälle hat BLS Cargo 2025 einen relevanten Unternehmensverlust eingefahren, ähnliches wird in diesem Jahr erwartet. Auch für die kommenden Jahre rechnet BLS Cargo mit einem herausfordernden Umfeld – etwa durch Teilsperrungen und Totalsperren auf der Rheintalbahn in Deutschland und mehrwöchige bzw. mehrmonatige Totalsperren (z.B. Ponte Boldrini) auf der Simplonachse.
Aus all diesen Gründen ist es angezeigt, ein bewährtes Instrument der Verlagerungspolitik – die Betriebsabgeltungen – nicht stetig abzubauen und 2030 auslaufen zu lassen, sondern zur temporären Unterstützung der Verlagerung neu aufzustellen. Die vorliegende Änderung des Güterverkehrsverlagerungsgesetzes und der Bundesbeschluss über den Zahlungsrahmen für die Förderung des alpenquerenden Schienengüterverkehrs erfüllen dieses Ziel.
Gerne kommentieren wir die vorgeschlagenen Änderungen im Detail:
- Wir begrüssen die Weiterverführung der Betriebsabgeltungen an die Operateure im kombinierten Verkehr bis 2035 sowie die Erhöhung der jährlichen Beiträge bis 2030 und damit den Verzicht auf eine jährliche Absenkung. Wir würdigen die Absicht, die zusätzlichen Mittel, die bis 2030 im Zahlungsrahmen zur Verfügung gestellt werden sollen, den Güterverkehrs EVU zugutekommen zu lassen. Die Flexibilisierung der Abgeltungen erlaubt zudem, schneller auf eine Veränderung der Produktionsbedingungen und des Marktumfelds zu reagieren. Die Dringlichkeit zur Änderung der bisher starren Vorgaben wird anerkannt und eine zeitnahe Umsetzung der Massnahmen angestrebt, was wir sehr begrüssen.
- Die zusätzlichen Mittel für die Jahre 2027 bis 2030 sollen explizit ausgebaut werden, um die Güterverkehrs EVU in ihrer schwierigen wirtschaftlichen Lage zu unterstützen und die Aufrechterhaltung der Schienengüterverkehrsangebote sicherzustellen. Für die Auszahlungsmodalität ist es entscheidend, dass die Mittel auch vollumfänglich bei den betreffenden Unternehmen ankommen. Idealerweise erfolgt die Auszahlung der Abgeltungen direkt zwischen dem BAV und den Güterverkehrs EVU. Sollte ein Weg über die Auszahlung an Operateure im Rahmen des heutigen Instrumentes der Betriebsabgeltungen vorgesehen sein, dann ist die vollumfängliche Weitergabe von den Operateuren an die Güterverkehrs EVU unserer Ansicht nach verbindlich – auf Gesetzes- oder Verordnungsstufe (GVVG oder GüTV) – zu regeln. Sollte dies nicht möglich sein, ist auf anderem Weg ein expliziter automatisierter Weitergabemechanismus, etwa in den AGB des Vertrags zwischen dem BAV und den Leistungserbringern im alpenquerenden kombinierten Verkehr zur Abgeltung der ungedeckten Kosten, erforderlich. Dies muss dann zudem durch das BAV geprüft werden können. Eine Weitergabe der betreffenden Beträge nur auf freiwilliger Basis würde die Absicht der Stützung der betroffenen Güterverkehrs EVU nicht erfüllen.
Die vom Bundesrat zur Vernehmlassung vorgelegten beschlossenen Anpassungen am Güterverkehrsverlagerungsgesetz und an der Gütertransportverordnung können hier eingesehen werden.